Novellierung EWärmeGesetz Baden-Württemberg verabschiedet

Wer ab 1. Juli 2015 in Baden-Württemberg seine Heizung erneuert muss mindestens 15 Prozent des Heizwärmebedarfs mit erneuerbaren Energiequellen decken, oder die Energieeffizienz seines Bestandsgebäudes mit sonstigen anerkannten Maßnahmen steigern.

Sie möchten eine Heizungssanierung durchführen? Lassen Sie es uns wissen.

Gerne können Sie mit uns einen unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren.