Neuigkeiten zum GEG & BEG

Die Novelle zum GEG (Gebäude Energiegesetz) wurde am 08.09.2023 vom Bundestag verabschiedet.

Nach diversen Korrekturen wurde es zwischenzeitlich auch vom Bundesrat am 29.09.2023 gebilligt.

 

Das GEG wird mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnt.

Daraus resultieren Stichtage für das Inkrafttreten der 65%-EE-Pflicht für Gebäudebesitzer.
· Stichtag 01.01.24 für alle Neubauten
· Stichtag 30.06.26 für Gemeinden > 100 000 Einwohner
· Stichtag 30.06.28 für Gemeinden < 100 000 Einwohner

 

Ab den Stichtagen greift die 65%-EE-Pflicht (Erneuerbare Energien). Damit wird vorgeschrieben, dass 65% der Energie zur Wärmebereitstellung in Gebäuden aus erneuerbaren Quellen kommen muss. Der Gebäudebesitzer kann die Technologie beziehungsweise Kombinationen von Heiztechniken wählen, die explizit als Erfüllungsoption vorgesehen sind, oder mit denen nach DIN-V 18599: 2018-09 die 65%-EE- Pflicht erfüllt wird.

 

AUSNAHMEREGELUNG:
Alle Heizungsanlagen, insbesondere Öl- und Gasheizungen, für die ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vor dem 19. April 2023
geschlossen wurde und die bis zum Ablauf des 18. Oktobers 2024 zum Zwecke der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt werden (§ 71 Abs. 12), müssen keinerlei weitere Auflagen erfüllen – weder jetzt noch in Zukunft.
 
D. h. die Novelle des GEG braucht in diesem Zeitraum nicht beachtet zu werden
- das EWärmeG BW ist selbstverständlich einzuhalten (da hier seitens unserer Landesregierung noch nichts verabschiedet wurde
und wir hier quasi eine konkurrierende Gesetzeslage haben).
    
Auch der BDH hat bestätigt das allein der Leistungsvertrag zwischen Fachhandwerksbetrieb und dem Anlagenbetreiber hierzu maßgeblich ist. Eine laufende Bestellung zwischen Fachhandwerk und Lieferant hat keine Auswirkung.
   
Diese Info aus dem GEG wurde auch vom Fachverband offiziell herausgegeben.

Bundestag beschließt Gebäudeenergiegesetz. Welche Regeln künftig für die Heizung gelten

Wann tritt das Heizungsgesetz in Kraft?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - so der offizielle Titel - soll vom 1. Januar 2024 an gelten. Viele Regelungen greifen allerdings erst in den kommenden Jahren. Das GEG soll so schrittweise für mehr Klimaschutz im Gebäudebereich sorgen, der seinen Klimazielen noch hinterherhinkt.

 

Was ist der Kernpunkt?

Grundsätzlich sollen Heizungen künftig mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden. Die Regelungen des GEG sollen allerdings ab 2024 unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete gelten.

 

Welche Heizungen können neu verbaut werden?

Neben elektrischen Wärmepumpen und dem Anschluss an ein Fernwärmenetz ist auch der Einbau von Pellet- und Holzheizungen erlaubt. Außerdem ist eine Stromdirektheizung oder eine Heizung auf der Basis von Solarthermie sowie eine Hybridheizung, also eine Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel, möglich.

Sogar Gasheizungen können nach 2024 noch neu eingebaut werden - sofern sie wasserstofftauglich sind und später umgerüstet werden können. Falls einem Haushalt künftig kein grüner Wasserstoff für Heizungen zur Verfügung stehen sollte, gelten ab 2029 zeitlich gestaffelte Auflagen: Ab 2029 muss in neu eingebauten Gasheizungen dann 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent Biogas eingesetzt werden.

Auch moderne Ölheizungen, die 65 Prozent erneuerbare Kraftstoffe beimischen können, können im Bestand weiter eingebaut werden.

 

 

Was passiert mit den bestehenden alten Öl- und Gasheizungen?

Funktionierende Öl- und Gasheizungen sollen erst einmal weiterlaufen und bei Bedarf repariert werden können. "Es gibt keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen", heißt es von der Bundesregierung.

Wie es dann letztlich weitergeht, hängt von den verpflichtenden und flächendeckenden kommunalen Wärmeplanungen ab. Städte mit über 100.000 Einwohnern haben dafür laut Wärmeplanungsgesetz bis Mitte 2026 Zeit, die restlichen Kommunen bis 2028.

Erst wenn diese konkreten Pläne in den jeweiligen Gebieten vorliegen, sollen die Vorgaben des Gesetzes zum Heizen mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien auch für Bestandsgebäude gelten. Anschließend können Hausbesitzer entscheiden, was sie machen.

Ein kommunaler Wärmeplan soll zum Beispiel zeigen, ob es eine klimafreundliche Fernwärmeversorgung gibt oder geben wird, an die ein Gebäude angeschlossen werden kann, und damit nach dem Willen der Bundesregierung "Planungs- und Investitionssicherheit" gewährleisten. Heizungsgesetz und Wärmeplanungsgesetz, das ebenfalls ab dem 1. Januar in Kraft treten soll, sind also eng miteinander verbunden.

 

 

Gibt es weitere Übergangsfristen?

Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel kaputt ist, soll es eine Übergangsfrist geben - das gilt laut Änderungsanträgen auch bei einem geplanten Heizungstausch. Während der Übergangsfrist von fünf Jahren können Heizungsanlagen eingebaut, aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Anforderungen von 65 Prozent Erneuerbare Energien erfüllen.

 

Was steht im Gesetz noch drin?

Unter anderem sieht das Heizungsgesetz eine Beratungspflicht vor. Sie greift, wenn neue Heizungen eingebaut werden sollen, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Die Beratung soll auf etwaige Auswirkungen der Wärmeplanung sowie auf Kostenrisiken hinweisen - insbesondere aufgrund steigender CO2-Preise. Qualifiziert dafür sind neben Energieberatern etwa Schornsteinfeger, Heizungsinstallateure oder Elektrotechniker.

 

Wie sieht die Förderung für die Eigentümer aus?

Heizungsanlagen sind in den vergangenen Jahren deutlich teurer geworden. Kostete eine Luft-Wasser-Wärmepumpe im Jahr 2021 nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands inklusive Montage noch 20.000 Euro, sind es zwei Jahre später nun im Schnitt bereits 31.000 Euro. Auch für Pelletheizungen müssen Haushalte deutlich tiefer in die Tasche greifen: Nachdem sie im Januar 2021 noch samt Montage 27.000 Euro kostete, waren es im März 2023 37.000 Euro - eine Preissteigerung von 37 Prozent. Dazu kommen möglicherweise notwendige Anpassungen am Gebäude.

Daher wird der Umstieg auf eine klimafreundlichere Heizung vom Staat gefördert. Jede Modernisierung soll mit einem Sockelbetrag von 30 Prozent der Investition angeschoben werden. Für Personen mit zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro übernimmt der Staat weitere 30 Prozent der Investitionskosten. Wenn die Heizung bis 2028 ausgetauscht wird, sollen zusätzliche 20 Prozent übernommen werden. Allerdings wurde eine Maximalförderung von bis zu 70 Prozent der Gesamtkosten festgelegt.

Die Subventionen, die auf mehrere Milliarden Euro geschätzt werden, kommen aus dem Klima- und Transformationsfonds. Außerdem sind Kredite der Förderbank KfW mit verbilligten Sonderkonditionen beim Zins geplant - für Haushalte mit einem Einkommen von bis zu 90.000 Euro im Jahr. Dabei sind die Details jedoch noch offen.

 

 

Wie lange darf noch mit fossilen Brennstoffen geheizt werden?

Laut Heizungsgesetz bis zum 31. Dezember 2044. Ab 2045 dürfen Gebäude dann nur noch klimaneutral mit Erneuerbaren Energien geheizt werden. Aktuell heizen die Menschen in Deutschland vor allem mit Gas. Laut Energiewirtschaftsverband BDEW wurden 2022 knapp die Hälfte der gut 43 Millionen Wohnungen und Einfamilienhäuser mit Erdgas beheizt. Auf Platz zwei liegt die Ölheizung mit fast einem Viertel. Auf dem dritten Rang rangiert die Fernwärme mit gut 14 Prozent.

Zugelegt haben Elektro-Wärmepumpen. Lag ihr Anteil 2017 noch bei 2,0 Prozent, sind es mittlerweile 3,0 Prozent. Stromheizungen sorgten 2022 in 2,6 Prozent aller Wohnungen für Wärme. Auf sonstige Heizungsarten wie Holzpellets, Solarthermie oder Koks und Kohle entfielen 6,2 Prozent.

 

Neue Generation von Buderus Wärmepumpen

Logatherm WLW186i AR, Neue Generation von Buderus Wärmepumpen von Buderus, Bosch Thermotechnik

Mit Logatherm WLW186i AR und Logatherm WLW176i AR bringt Buderus eine neue Generation von Luft-Wasser-Wärmepumpen auf den Markt. Sie stehen dank ihrer effizienten Arbeitsweise für ein umwelt- und ressourcenschonendes Heizen. Dafür sorgt zusätzlich der neu entwickelte Kältekreis. Dieser arbeitet auf Basis des natürlichen Kältemittels R290 (Propan). Propan weist ein niedriges Treibhauspotential auf und ist somit wesentlich umweltverträglicher.

Die Luft-Wasser-Wärmepumpen sind für Neubauten und die Modernisierung von Ein- und Zweifamilienhäusern geeignet und flexibel einsetzbar. Diese Flexibilität ist durch die geringe Aufstellfläche von 0,4 m2 der beiden Inneneinheit-Varianten gegeben. Die Inneneinheit T180 verfügt über einen integrierten 180-l-Warmwasser- und 16-l-Pufferspeicher. Die Inneneinheit TP70 mit integriertem 70-l-Pufferspeicher und externem Warmwasserspeicher weist zudem eine etwas niedrigere Aufstellhöhe auf.

Dank edlem Titanium Design sind sie in jedem Zuhause ein echter Hingucker. Zudem sind Logatherm WLW186i AR und Logatherm WLW176i AR mit der optimierten SILENT plus (S+) Technologie ausgestattet. Dadurch sind die Luft-Wasser-Wärmepumpen überzeugend leise.

Alle Infos zur nächsten Generation der Wärmepumpen finden Sie HIER.

 

Heizkostensteigerungen - das können Verbraucher jetzt tun

Die Energiepreise steigen und viele Menschen haben Sorge, dass massive Mehrkosten insbesondere beim Heiz- und Warmwasserverbrauch auf sie zukommen. Die Unsicherheit rührt auch daher, dass  die Verbraucher bisher wenig bis keine Transparenz über ihre Verbräuche hatten.

 

Die im Dezember 2021 in Kraft getretene Heizkostenverordnung verspricht Orientierung, um das eigene Heizverhalten zu reflektieren und aktiv zu steuern. Für das Abrechnungsjahr gilt allerdings das alte Prozedere: Die Betriebskostenabrechnung gewährt lediglich eine Rückschau auf die abgelaufene Abrechnungsperiode. Es liegt in der Natur der Sache, dass sich daraus kaum die richtigen Schlüsse für das gegenwärtige Heizverhalten ziehen lassen. Noch dazu ist sie oft sehr schwer verständlich. Dennoch: Verbraucher sind keineswegs zum Nichtstun verdammt.

Mit diesen drei Maßnahmen können sie schon heute aktiv werden:

 

1. Prüfen der aktuellen Heizkostenabrechnung für 2021

In diesen Wochen landen die Betriebskostenabrechnungen für das vergangene Jahr in den Briefkästen. Sie enthalten auch die individuellen Heizkostenabrechnungen. Je nach Anbieter, Versorgungstechnik und Leistungsumfang sind diese unterschiedlich aufgebaut. Im Idealfall finden Verbraucher bereits auf Seite 1 alle relevanten Informationen:

  • Liegenschafts- oder Nutzernummer für etwaige Rückfragen bei der Hausverwaltung
  • Abrechnungszeitraum
  • Abrechnung für schnellen Überblick über Gesamtkosten, verrechnete Vorauszahlungen und Abrechnungsergebnis in Form von Guthaben oder Nachzahlung
  • Ablese- und Verbrauchswerte inkl. Erläuterungen

Auf den weiteren Seiten sollte die Abrechnung Aufschluss darüber geben, wie sich die Kosten auf Liegenschaftsebene zusammensetzen und wie die Kosten auf die einzelnen Einheiten umgelegt werden. Idealerweise findet sich in der Abrechnung auch eine detaillierte Verbrauchsanalyse, welche die Entwicklung der Kosten für die Heizwärme- und Warmwasserversorgung der vergangenen Jahre transparent macht. Zwar ist damit zu rechnen, dass die Kosten beim Erdgas höher ausfallen als im letzten Jahr. Scheint die Steigerung allzu groß, lohnt es sich aber, genauer hinzuschauen:

  • Sofern die eigenen Kosten gestiegen sind, sollten die Nutzer zunächst kontrollieren, ob im selben Maße auch ihr Verbrauch gestiegen ist.
  • Anschießend sollten sie prüfen, ob und wie die Kosten- und Verbrauchsentwicklung der gesamten Liegenschaft mit den individuellen Werten korreliert.
  • Erhärtet sich in diesem Zuge die Vermutung, dass die Kosten insgesamt zu hoch veranschlagt sind, können Mieter zum einen einschlägige Portale ( z.B. Betriebs- und Heizkostenspiegel ) für einen ersten Vergleich heranziehen sowie zum anderen Belegeinsicht beantragen. Eine solche Anfrage sollte innerhalb von vier Wochen beim Vermieter bzw. Verwalter eingehen.

 

2. Gemeinsam mit dem Vermieter Abschlagshöhe prüfen und ggf. erhöhen

Um künftige böse Überraschungen bei der Abrechnung zu vermeiden und ein finanzielles Polster für weitere erwartbare Preissteigerungen zu bilden, sollten Mieter frühzeitig erwägen, die Höhe ihrer Abschlagszahlungen anzupassen. Einige Vermieter schlagen dies bereits aktiv vor – eine sinnvolle Idee. Alternativ kann auch Geld für Nachzahlungen zurückgelegt werden.

 

Der Umfang einer von den Verbrauchern initiierten Abschlagserhöhung sollte sich an den einschlägigen Verbraucherpreisindices orientieren. Vermieter wiederum können Vorauszahlungen nur im Anschluss an eine Betriebskostenabrechnung anpassen, die formell und inhaltlich den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Anspruch auf eine unterjährige Veränderung der Vorauszahlungen haben Vermieter nicht.

 

 

3. Eigenes Verbrauchsverhalten anpassen

Das individuelle Verbrauchsverhalten ist eine entscheidende Stellschraube, um künftige Preissteigerungen abzumildern. Dem trägt auch die novellierte Heizkostenverordnung Rechnung. Zwar folgt die Abrechnung für 2021 noch dem alten Muster, mit der Abrechnung im nächsten Jahr erhalten Mieter aber mehr Informationen zu ihrem Energieverbrauch und können ihr Verbrauchsverhalten dadurch besser bewerten.

 

Neu sind dann beispielsweise Angaben zu den eingesetzten Energieträgern bzw. zu den jährlichen Treibhausgasemissionen oder auch zu Steuern und Abgaben. Aufschlussreich werden vor allem der klimabereinigte Vergleich mit der Vorperiode und die Vergleichswerte zu normierten oder durch Vergleichstests ermittelten Durchschnittsnutzern sein, um das eigene Nutzverhalten einordnen zu können. Was sich darüber hinaus ändert, haben wir hier zusammengefasst.

 

Und noch eine Neuerung hält die Heizkostenverordnung bereit: Sie eröffnet die Möglichkeit zu unterjährigen Verbrauchsinformationen. So stehen Mietern von Wohnungen, in denen fernauslesbare Messgeräte installiert sind, eine monatliche Information über ihren Heiz- und Warmwasserverbrauch zu. Bis 2026 sind diese Zähler flächendeckend nachzurüsten. Die digitale Erfassung der Verbräuche bildet die Grundlage, Mietern zeitnah Informationen dazu an die Hand zu geben. Mit Blick auf die Faktoren Kosten, Umwelt und Zeit sollte dabei digitalen Angeboten der Vorzug gegenüber der postalischen Zustellung gegeben werden, also etwa per E-Mail, Webportal oder App. So gewährt die Übersicht Einblicke in das eigene Verbrauchsverhalten des vergangenen Monats und Rückschlüsse, wo sich Einsparpotenzial verbirgt.

Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden wieder gestartet

Die Bundesregierung hat für die Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) weitere Förder­mittel für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt. Ab sofort können Sie wieder Anträge zur energie­effizienten Sanierung zum Effizienz­haus / Effizienz­gebäude und für die Sanierung durch Einzel­maßnahmen stellen.
Die Förder­bedingungen bleiben hierfür unverändert. Grundsätzlich gilt: Stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- und Leistungs­vertrag oder einen Kauf­vertrag unterschreiben. Planungs- und Beratungs­leistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.

 

Weihnachts- und Neujahrswünsche

Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im vergangenen Jahr bedanken wir uns herzlich und wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches, erfolgreiches sowie gesundes neues Jahr 2022.

 

Wir freuen uns auf neue Projekte und sind ab 10. Januar 2021 wieder im gewohnten Umfang für Sie da.

 

Ihr Team Lindenmaier, Meisterbetrieb für Sanitär und Heizung.

 

Neubau: KfW-Förderung für Effizienzhaus 55 wird eingestellt

Die Bundesförderungen sind gefragt wie nie. Das beweist ein Blick auf die Zahlen: In diesem Jahr wurden bis Ende September insgesamt 12 Milliarden Euro Zuschüsse bewilligt. Ein Drittel dieser Gelder fördert Neubauten im Standard Effizienzhaus 55.

Da dieser Standard aber inzwischen marktüblich ist,  wird diese Förderung bei Neubauten zum Jahresanfang 2022 eingestellt. Förderanträge können daher nur noch bis zum 31. Januar 2022 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden.

Die Bundesförderung konzentriert sich in Zukunft stärker auf die energetische Sanierung von Altbauten und noch effizientere Neubauten. Bei der Sanierung von Altbauten ist eine Förderung für den Umbau nach Effizienzhausstandard 55 daher weiterhin möglich.

 

Neubau eines Effizienzhauses 55: Zügig handeln

Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn bei der KfW und spätestens bis zum 31. Januar 2022 gestellt werden. Grundsätzlich gilt, dass der KfW-Antrag vor Abschluss von Lieferungs-/Leistungsverträgen gestellt werden muss. Nur in der Kreditvariante kann hiervon abgewichen werden, wenn ein dokumentiertes Beratungsgespräch mit der Bank vorliegt. Bauherr:innen und Käufer:innen, die diese Lösung bevorzugen, sollten sich jetzt zügig um sämtliche Antragsunterlagen und den Abschluss der Planungen bemühen.

Leistungsstarker Systemspieler

Buderus bringt Luft-Wasser-Wärmepumpe Logatherm WLW286 A mit bis zu 38 kW Leistung auf den Markt

Mit der neuen außenstehenden Luft-Wasser-Wärmepumpe Logatherm WLW286 A erweitert der Systemexperte Buderus sein Produktportfolio regenerativer Wärmeerzeuger „nach oben“: Die Wärmepumpe ist ab Juli 2021 in den drei Leistungsgrößen 17, 22 und 38 kW (bei A-7/W35) erhältlich. In der Variante Logatherm WLW286-38 AR mit 38 kW Leistung eignet sie sich auch zum Kühlen, wie das „R“ (für „reversibel“) am Ende des Produktnamens verdeutlicht. Buderus bietet mit der neuen Luft-Wasser-Wärmepumpe eine flexible Systemlösung für größere Einfamilienhäuser und insbesondere für Mehrfamilienhäuser, Gewerbe- oder Bürogebäude – im Neubau ebenso wie bei einer Modernisierung. Die Logatherm WLW286 A lässt sich dabei mit weiteren Wärmeerzeugern im System kombinieren und auch als Kaskade installieren.

Hohe Energieeffizienz

Dank Zweistufen-Technologie passt sich die Logatherm WLW286 A jederzeit an den Wärmebedarf im Heizsystem an, das trägt zur effizienten Betriebsweise bei: Bei den Vorlauftemperaturen 35 °C und 55 °C erreicht sie in den Leistungsgrößen 22 und 38 kW die Energieeffizienzklasse A++. Die Logatherm WLW286 A mit 17 kW Leistung arbeitet bei 35 °C ebenfalls mit A++, bei 55 °C mit A+. Mit ihrer Vorlauftemperatur von bis zu 65 °C kann die Wärmepumpe auch bei geeigneten Bestandsgebäuden optimal als Austauschgerät oder in einem bivalenten Heizsystem eingesetzt werden.

 

Vorteilhaft ist auch der geringe Platzbedarf für die außenstehende Wärmepumpe: In den Leistungsgrößen 17 und 22 kW sind lediglich 0,8 Quadratmeter und bei 38 kW nur 1,9 Quadratmeter Aufstellfläche nötig. Die beiden kleineren Leistungsgrößen punkten dabei auch optisch. Das Gehäuse ist in Trapezform gestaltet, was die empfundene Größe deutlich reduziert. Die nach vorne verengte Fläche optimiert zudem den Luftstrom. Gut für Anlieger: Mit einer maximalen Schallleistung von nur 61 dB(A) – (58 dB(A) im reduzierten Nachtbetrieb) – in den Leistungsgrößen 17 und 22 kW bleibt die Logatherm WLW286 A im Normalbetrieb unauffällig leise.

 

Flexibel erweiterbar

Der kompakte Wärmepumpenregler WPM100 wird an der Wand im Gebäude installiert und über den integrierten 4-Zoll-Touch-Bildschirm lassen sich die Parameter schnell einstellen. In der Standardausführung umfasst das Regelsystem WPM100 einen ungemischten Heizkreis und kann drei weitere Funktionen integrieren – beispielweise die Regelung von bis zu zwei gemischten Heizkreisen, einer Poolheizung oder auch für die Kühlfunktion der Wärmepumpe mit 38 kW Leistung. Konnektivität ist ebenfalls möglich, die Logatherm WLW286 A lässt sich via Modbus RTU und KNX in die Gebäudeleittechnik einbinden.

2021 – neue Gesetze, neue Pflichten!

Das Jahr 2021 wartet gleich mit einer ganzen Reihe von Gesetzen im Energie-, Gebäude- und Umweltbereich auf, die mal stärker, mal schwächer in den Alltag von Firmen und Bürgern eingreifen. Sie sollen hier und heute kurz mit ihren wesentlichen Konsequenzen vorgestellt werden.

 

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das GEG trat am 1. November 2020 in Kraft. Es setzt die EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie um und gilt für Neubauten und umfassende Sanierungen. Mit ihm wurden Energieeinsparverordnung (EnEV), Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) und Energieeinsparungsgesetz (EnEG) verbunden. Diese Gesetze traten damit außer Kraft. Das GEG sieht eine Einkopplungspflicht von 15 Prozent erneuerbarer Energien vor. Gebäude der öffentlichen Hand sind im KfW-55-Standard zu errichten, Privatbauten im KfW-70-Standard. Das entspricht in etwa den bisherigen Regelungen der EnEV. Diese Effizienzziele ebenso wie die Einsparziele bei Treibhausgasen können auch mit Gebäudeautomation auf der Basis künstlicher Intelligenz abgedeckt werden. Das sieht der §130 GEG vor.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das EEG ist nun schon 20 Jahre alt. 2021 fallen die ersten Anlagen aus der Förderung, die immer auf 20 Jahre begrenzt war. Die derzeitige Novelle wurde am 17. Dezember 2020 verabschiedet. So wird es für alte EEG-Anlagen, also Windkraft und Photovoltaik, eine Anschlussregelung geben, wonach weiterhin Erlöse für einige Monate möglich sind. Doch die liegen deutlich unter den bisherigen Erlösen und können sich als kaum lohnen erweisen. Zudem sollen Kommunen, in denen Windkraftanlagen gebaut werden, eine finanzielle Beteiligung erhalten.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die neue BEG ist letztlich eine Umstrukturierung der bisherigen Förderelemente von KfW und BAFA. Alle Fördermaßnahmen werden auf nur noch drei Programme reduziert, zum einen für Einzelmaßnahmen, zum zweiten für Neubau und Komplettsanierungen von Wohngebäuden und zum Dritten für das gleiche von Nichtwohngebäuden. Auch hier gibt es eine Übereinstimmung mit GEG und GEIG. Die Beantragung der Kredite liegt ab
1. Januar 2021 nur noch bei der KfW, die der Zuschüsse beim BAFA. Zudem wird die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) mit einem Zuschuss in Höhe von 80 Prozent gefördert. Anträge für eine Förderung müssen vor Maßnahmenbeginn beim BAFA gestellt werden.

Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)

Das GEIG gilt ab 1. Januar 2021 und soll die Voraussetzungen für die Elektromobilität in Immobilen schaffen. Sein Geltungsbereich entspricht in etwa dem GEG, es trifft also auf Neubauten und umfassende Sanierungen zu. In Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen sind demnach alle Stellplätze mit einem Leerrohr auszurüsten, in dem später ein Kabel für eine Ladesäule verlegt werden kann. Für Nichtwohngebäude muss jeder fünfte Stellplatz so ausgerüstet werden. Hier ist generell mindestens eine Ladesäule zu errichten, wenn mehr als 20 Stellplätze vorhanden sind – und das bis 2025. Einige Ausnahmen gelten für kleine und mittelständische Unternehmen sowie wenn die Kosten für die Ladeinfrastruktur bei einer Sanierung sieben Prozent der Gesamtkosten übersteigen würden.

Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)

Strom aus KWK-Anlagen (meist aus Blockheizkraftwerken) wird in Deutschland analog dem EEG (s. weiter unten) vergütet. Das entsprechende Gesetz wird aufgrund des sich ändernden Strommarktes in regelmäßigen zeitlichen Abständen angepasst. Die 2020er Novelle bedeutet eine Begrenzung der jährlichen Förderung auf 3.500 Vollbenutzungsstunden. Die bisherige Förderdauer von 60.000 Vollbenutzungsstunden bei Anlagen bis 50 kW elektrische Leistung und für die gesamte Lebensdauer wurde nur von wenigen Anlagen in der Praxis erreicht. Zudem wird kein KWK-Zuschlag mehr gezahlt, wenn ins öffentliche Netz eingespeist wird, und keine oder eine auf 20 Prozent des Regelsatzes geminderte EEG-Umlage bei Eigenversorgung entrichtet werden muss. Neue Boni werden nur noch für KWK-Anlagen über 1 MW bei innovativer erneuerbarer Wärme gezahlt, und zwar 0,8 Cent/kWh KWK-Strom bei 10-prozentiger innovativer erneuerbarer Wärme und bis zu 7 Cent/kWh bei einem 50-prozentigen Wärmeanteil. Für elektrische Wärmeerzeuger werden 0,3 Cent/kWh gezahlt, beim Ersatz von Kohle erfolgt eine Einmalzahlung in Höhe von 180 Euro pro kW ersetzter KWK-Leistung.

Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Alle Jahre wird auch das WEG geändert. Für 2020 stand eine umfassende Novellierung an, die seit Dezember gilt. Besonders wichtig: für energetische Sanierungen reicht in Zukunft eine einfache Mehrheit der Eigentümerversammlung. Zudem gibt es einen Anspruch auf Einbau einer E-Auto-Ladestation sowie barrierefreien Umbau.

Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)

Das BEHG greift am tiefsten in die Belange von Firmen und Kunden ein. Denn es bedeutet eine Verteuerung aller fossilen Brenn- und Kraftstoffe, und das ab 1. Januar 2021. Zunächst fallen die Teuerungen noch moderat aus. Zu Beginn gilt ein CO2-Preis von 25 Euro je erzeugter Tonne dieses klimaschädlichen Gases. Erdgas wird sich dadurch um 0,6 Cent je kWh (derzeitiger Durchschnittspreis 6,11 Cent je kWh) verteuern, Heizöl um 0,7 Cent (3,83 Cent je kWh) je kWh. Bei Fernwärme liegt die Teuerung je nach eingesetzten Brennstoffen zwischen 0,5 und 0,7 Cent je kWh liegen (8,15 Cent je kWh; alle Angaben: Brennstoffspiegel, bezogen auf 3.000 Liter Heizöläquivalent, bundesdurchschnittlich gerechnet, inklusive Grundpreise). Diesel wird um rund 8 Cent und Super E10 um rund 7 Cent je Liter teurer. Da auch die Mehrwertsteuer auf Kraft- und Brennstoffe wieder von 16 auf 19 Prozent steigt kommen noch mal gut 3 bi 4 Cent je Liter obendrauf. Doch die Umlage steigt bis 2025 auf 55 Euro. Heizöl wird dann etwa um 37 Prozent teurer und Erdgas um 22 Prozent. Danach soll der Handel in einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO2 erfolgen.


CO2-Preis ab Januar – Heizen mit Erneuerbaren wird attraktiver: Wo zahlen Verbraucher den CO2-Preis? Wie können sie günstig wechseln?

Durchschnittliche Haushalte müssen ab 2021 mit Mehrkosten von 40 bis 140 Euro pro Jahr für Heizöl, Erdgas oder Fernwärme rechnen. Das zeigen Berechnungen der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. Da der CO2-Preis weiter angehoben wird, steigen die durchschnittlichen Mehrkosten bis 2025 voraussichtlich um bis zu 315 Euro pro Jahr. Erneuerbare Energieträger werden fürs Heizen zur attraktiven Alternative, da auf sie kein CO2-Preis anfällt.

 

 

Erneuerbare und Wärmepumpen werden attraktiver

Auch das Heizen mit Wärmepumpen dürfte deutlich günstiger werden. Der Grund ist, dass die Einnahmen aus dem CO2-Preis die EEG-Umlage senken und Strom billiger machen sollen. Verbraucher mit Wärmepumpen zahlen 2021 in einem durchschnittlichen Einfamilienhaus schätzungsweise 240 Euro weniger für ihren gesamten Stromverbrauch als dieses Jahr. Im Jahr 2025 sind es voraussichtlich 275 Euro weniger.

Obwohl der Stromverbrauch mit Wärmepumpe steigt, kommen Verbraucher ab 2021 damit preislich günstiger weg. Für einen durchschnittlichen Haushalt im Mehrfamilienhaus sinken die Stromkosten 2021 voraussichtlich um 70 Euro. Dagegen kostet Heizen mit Heizöl 85 Euro mehr. Fossil heizen wird also teurer – und wer noch keine Wärmepumpe hat, könnte trotz Mehrkosten für den Stromverbrauch von einem Umstieg profitieren.


Neuste Generation Wärmepumpe

Buderus bringt die Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Silent Plus Technologie auf den Markt

Effizient und leise: Mit einer neuen Generation der Luft-Wasser-Wärmepumpe Logatherm WLW196i verringert der Systemexperte Buderus die Schallemissionen gegenüber den Vorgängermodellen. Optimiert hat Buderus die Außeneinheit der Wärmepumpe. Dabei stehen zunächst kleinere Leistungsgrößen für den Neubau im Fokus: die Logatherm WLW196i-4 AR S+ mit 4 kW (bei einer Lufttemperatur von minus 7 Grad C und einer Wassertemperatur von 35 Grad C) und die WLW196i-6 AR S+ mit 6 kW (bei A-7/W35). Bei Vorlauftemperaturen von 35 Grad C und 55 Grad C erreichen die Wärmepumpen die Energieeffizienzklasse A++. Die neue Außeneinheit lässt sich mit allen Buderus Inneneinheiten der Logatherm WLW196i kombinieren und auch mit dem Komfort-Hydraulik-Tower, welcher eine unkomplizierte und schnelle Montage ermöglicht.

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Extra leise dank Silent Plus Technologie
Die Wärmepumpe erreicht geringe Schallemissionen durch ihre Silent plus Technologie. Eine schwingungsgedämpfte Montageplatte sowie ein optimierter Kältekreis reduzieren die Geräuschemissionen des Kompressors. Dadurch läuft dieser im optimalen Betriebsbereich und damit insgesamt leiser. Auch die Vibrationen im Kältekreis hat Buderus bei den überarbeiteten Modellen reduziert. Des Weiteren mindert eine neue Geometrie des Ventilators den Geräuschpegel: Lüfter und ein neuer Luftauslass mit Diffusor tragen dazu bei, dass sich der Schall nicht direkt nach vorne, sondern gedämpft entlang dem Diffusor-Auslass ausbreitet.

Ebenfalls berücksichtigt hat Buderus den sogenannten „optischen Schall“. Ergebnisse der Psychoakustik haben gezeigt, dass jedem Geräusch auch eine subjektive Empfindung des Hörenden zugrunde liegen. Zum Beispiel empfindet der Mensch den Ton einer Wärmepumpe lauter, wenn er den Ventilator sieht, und leiser, wenn er hinter einer Abdeckung liegt. Aus diesem Grund hat Buderus die Außeneinheit der WLW169i S+ überarbeitet und mit einem Diffusor versehen, welcher zusätzlich zur Schallreduzierung beiträgt. Außerdem sind die Verkleidungsteile jetzt nicht mehr braun, sondern grau lackiert. Das trägt zu einem sehr ansprechenden Design bei.

 

Flexibel kombinieren und Geld sparen
Die modulierende Außeneinheit der Logatherm WLW196i AR S+ wird über wasserführende Verbindungen an die Inneneinheit angeschlossen. Sie liefert zuverlässig Wärme selbst bei einer Außentemperatur unter 0 Grad C und ist bis minus 20 Grad C einsatzfähig. Die Wärmepumpen wandeln unerschöpfliche, natürliche und kostenlose Umgebungsluft in Wärme für Heizung und Warmwasser um. Großer Pluspunkt: Bei einer Normaußentemperatur von minus 10 Grad C erfüllen die Wärmepumpen die Anforderungen aus dem BAFA Marktanreizprogramm 2020 für eine Innovationsförderung von 35 Prozent der Investitionskosten. Kombinieren Hauseigentümer die Wärmepumpe mit einer thermischen Solaranlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, fördert das BAFA auch diese mit 35 Prozent.

 

Serienmäßig internetfähig
Die neue Logatherm WLW196i AR S+ ist wie das bekannte WLW196i Sortiment serienmäßig mit dem Regelsystem Logamatic EMS plus und der Bedieneinheit Logamatic HMC300 ausgestattet. Sie lassen sich dank integrierter IP-Schnittstelle via Internet und Buderus App MyDevice bedienen.


Coronavirus

Verehrte Kundinnen und Kunden,

zum aktuellen Zeitpunkt arbeiten wir für Sie wie gewohnt weiter.

 

Unsere Mitarbeiter zeigen keine Krankheitsanzeichen und werden den notwenigen Sicherheitsabstand zu Ihnen einhalten. Daher bitten wir um Verständnis, wenn unsere Monteure auf das „Hände schütteln“ verzichten.

 

Sollten Sie sich selbst vorsorglich in häuslicher Quarantäne befinden oder Anzeichen einer Coronaerkrankung aufzeigen, bitte wir Sie, die Termine frühzeitig abzusagen. Wir werden unser Bestes tun, Ihnen telefonisch weiterzuhelfen. Natürlich nehmen wir die Corona-Situation sehr ernst und bitten Sie um Mithilfe, den Virus einzudämmen.

 

- Bleiben Sie gesund und achten Sie auf Ihre Mitmenschen -


Klimapaket 2020

Mit dem überarbeiteten Klimapaket der Bundesregierung ändern sich auch die Bestimmungen für Hauseigentümer erheblich. Die neuen Regeln verteuern die Energiekosten unsanierter Gebäude mit fossilen Heizungen und verbilligen gedämmte Häuser, die erneuerbare Energien nutzen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Bei Heizungen auf Basis fossiler Energien werden sich die Energiekosten durch den geplanten CO2-Preis künftig deutlich erhöhen.

 

There is no planet b

 

Ein zentrales Element des Klimapakets ist eine höhere CO2-Bepreisung. Für 2021 ist ein Einstieg mit einem Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 für Kraft- und Brennstoffe des Verkehrs- und des Gebäudebereichs vorgesehen. Das entspricht im Jahr 2021 einem Aufschlag von rund 79 Euro pro 1.000 Liter Heizöl, hat die Fachzeitschrift „Gebäudeenergieberater“ ausgerechnet. Der CO2-Preis steigt 2022 auf 30 Euro pro Tonne CO2, 2023 auf 35 Euro, 2024 auf 45 Euro und 2025 auf 55 Euro.

 

Energetische Sanierung steuerlich abschreiben ist nun möglich!

 

Neben der Verteuerung fossiler Heizungen wird die Förderung für energetische Sanierungen ausgebaut: Einer von mehreren neuen Förderbausteinen ist die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen: Wer seit dem 1. Januar 2020 seine Heizungsanlage erneuert, Fenster austauscht, die Gebäudehülle dämmt oder eine Lüftungsanlage einbaut, darf 20 Prozent von bis zu 200.000 Euro Kosten, maximal 40.000 Euro, über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer absetzen.

 

Am 1. Januar 2020 ist auch die Austauschprämie für alte Ölheizungen in Kraft getreten. Mit der Prämie übernimmt das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis zu 45 Prozent der Investitionskosten, wenn bei einem Kesseltausch ein klimafreundlicheres Modell auf der Basis erneuerbarer Energien eingebaut wird. Wer seine Ölheizung etwa durch eine Wärmepumpe oder eine Biomasseanlage ersetzt, erhält den Zuschuss in voller Höhe. Für eine Erdgas-Hybridheizung mit einem erneuerbaren Anteil von mindestens einem Viertel – beispielsweise über die Einbindung von Solarthermie – gibt es einen Investitionszuschuss von 40 Prozent.

Förderübersicht, BAFA, Förderung, 2020

Auch für effiziente und klimafreundliche Heizungen, die keine alte Ölheizung ersetzen, gibt es Investitionszuschüsse des BAFA: 35 Prozent für Heizungen, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden, 30 Prozent für Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 Prozent und 20 Prozent für Gas-Brennwert-heizungen, die auf die spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind. Neue Ölheizungen werden überhaupt nicht mehr gefördert. Bei allen Maßnahmen ist ein hydraulischer Abgleich der neuen Heizung eine Fördervoraussetzung. In finanzieller Hinsicht sind die BAFA-Gelder jetzt genauso attraktiv wie die neue steuerliche Abschreibung. Je nach individuellem Steuersatz können aber Unterschiede zu Tage treten.

 

Hauseigentümer sollten bedenken, dass Heizungen auf Basis fossiler Energien künftig durch die CO2-Steuer im Betrieb deutlich teuer werden. Erneuerbare Heizungen, die weniger oder kein CO2 ausstoßen, sind davon geringer oder nicht betroffen und erhalten bei der Anschaffung sogar eine deutlich bessere Förderung. „Die Zeit ist nun reif für klimafreundlichere Heizungen“.


Ölheizung: Was Hauseigentümer jetzt wissen sollten

Aufgrund der Beschlüsse des Bundeskabinetts jagt eine Schlagzeile die nächste. Wer mit Öl heizt, fühlt sich da schnell verunsichert. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

 

Was bedeutet das Klimaschutzprogramm für Ölheizungen?

Das Bundeskabinett hat im Rahmen des Klimaschutzprogramms jetzt auch das Gebäudeenergiegesetz mit Vorschriften für den zukünftigen Betrieb und die Modernisierung von Heizungen verabschiedet. Dieser Gesetzentwurf geht jetzt in das Gesetzgebungsverfahren. Hier ist die Zustimmung des Bundestags notwendig. Es ist denkbar, dass im Laufe der Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen an einzelnen Inhalten vorgenommen werden.

 

Dürfen Ölheizungen weiterhin betrieben werden?

Ja, bestehende Ölheizungen können weiter betrieben werden - auch über das Jahr 2026 hinaus.

 

Was muss ich jetzt machen?

Es besteht kein Handlungsdruck. Haben Sie aktuell eine Heizungsmodernisierung mit Öl-Brennwerttechnik geplant, können Sie diese weiterhin umsetzen. Bis Ende des Jahres können Sie sich über die Aktion „Besser flüssig bleiben“ noch kostenlos die maximale staatliche Förderung sichern. Wichtig: Die Fördergelder müssen beantragt werden, bevor die Heizungsmodernisierung startet.

 

Darf ich künftig noch eine neue Ölheizung einbauen?

Der Einbau einer Öl-Brennwertheizung ist in jedem Fall bis Ende 2025 als auch nach jetzigem Stand darüber hinaus natürlich möglich. Da in Baden-Württemberg bereits heute die Vorgaben des Erneuerbaren Wärme-Gesetzes (EWärmeG) zu beachten sind, müssen zur Erfüllung schon jetzt bei einer Modernisierung mindestens 15 Prozent erneuerbare Energien eingesetzt werden, z.B. durch ein 10-prozentiges Bio-Heizöl und einem (unverbindlichen) Sanierungsfahrplan. Ab 2026 dürfte voraussichtlich eine Hybrid-Lösung auch für die Ölheizung in Baden-Württemberg weiter möglich sein. Das bedeutet zum Beispiel: Öl-Brennwerttechnik + Solarthermie oder Photovoltaik. Die Einzelheiten hierzu stehen aber noch nicht fest.

 

Bekomme ich noch Fördermittel für eine neue Öl-Brennwertheizung?

Der Einbau eines Öl-Brennwertgeräts soll noch bis zum Ende des Jahres 2019 staatlich gefördert werden. Über die KfW-Bank sind Investitionskostenzuschüsse von bis zu 15 Prozent möglich. Ob es ab 2020 weiterhin eine staatliche Förderung für Öl-Brennwertheizungen geben wird und unter welchen Bedingungen ist noch offen. Nichtstaatliche Förderaktionen, zum Beispiel von Heizgeräteherstellern, sind davon nicht betroffen.

 

Weitere Infos zur Heizungsmodernisierung und Förderprogrammen gibt es auf www.zukunftsheizen.de/energie-sparen/oelheizung-erneuern.html


Zuschuss für den Badumbau

KfW-Programm 455 für die Barrierereduzierung wieder verfügbar.

 

Der Bund hat ab sofort 75 Millionen Euro freigegeben und dies im Finanzplan bis 2022 verankert.

 

10 % Zuschuss – maximal jedoch 5.000 Euro

 

Wer im Rahmen einer Badmodernisierung auf diese Fördermittel zugreifen will, sollte den Antrag im KfW-Zuschussportal möglichst umgehend stellen. Denn erfahrungsgemäß gehen die Gelder, die immer nur für das jeweilige Haushaltsjahr zur Verfügung stehen, sehr schnell zur Neige. Anspruchsberechtigt sind neben privaten Eigentümern von Wohnimmobilien auch Mieter.

 

Wie man im Internet bei der staatlichen Förderbank mit den richtigen Angaben zu den entsprechenden Antragsunterlagen kommt, lässt sich Schritt für Schritt in einem rund fünfminütigen Video-Leitfaden nachvollziehen. Gerne können wir Ihnen, bei auftauchenden Fragen weiterhelfen.


Wasserführende Pelletöfen werden gefördert

Förderung Reutlingen Heizung Kamin, Pellets  Zuschuss

Angesichts der Preissteigerungen für Öl und Gas rückt Holz als Brennstoff wieder in den Blickpunkt der kosten- und umweltbewussten Verbraucher. Als regenerative Energie erfüllt Brennholz den Anspruch der Nachhaltigkeit, wobei Holzpellets noch weitere Vorteile bieten und heute als ein biogener Brennstoff der Zukunft gelten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst daher weiterhin den Kauf von Pelletöfen mit Wassertasche.

 

 

Wer sein Bestandsgebäude – kein Neubau – mit einem solchen Gerät nachrüstet, erhält dafür 2.000 Euro als Basisförderung. Wer den wasserführenden Pelletofen mit einer Solaranlage oder einer Wärmepumpe kombiniert, erhält einen zusätzlichen Kombinationsbonus von 500 Euro.

 

Weitere Informationen sowie die Förderrichtlinien und Antragsformulare sind online unter www.bafa.de erhältlich. Dort findet sich auch – sortiert nach Herstellern – eine vollständige Liste aller förderbarer Heizgeräte.


Energiespartipps für die Heizsaison


Heizungsmodernisierung lohnt sich!

"Eine Heizungsmodernisierung führt zu spürbaren finanziellen Vorteilen für den Endverbraucher" – so eine Studie. Die Ergebnisse aus der Studie „Dezentrale vs. zentrale Wärmeversorgung im deutschen Wärmemarkt“ sind  in einer Broschüre der Allianz Freie Wärme veröffentlicht. Sie steht mit dem Titel „Energetische und wirtschaftliche Vorteile durch Heizungsmodernisierung“ unter www.freie-waerme.de zum kostenfreien Download bereit.

Einsparung Heizungsmodernisierung Gas Öl Fernwärme Energiekosten
Bild: www.freie-waerme.de

Allein schon die Heizungsmodernisierung im 150 Quadratmeter großen Einfamilienhaus mit veraltetem Niedertemperaturkessel lohnt sich: Betrachtet man danach die jährliche Einsparung bei den Energiekosten gegenüber dem Ausgangszustand, so spart man nur durch die neue Heizungsanlage mit Öl-/Gas-Brennwerttechnik jährlich 831 Euro (30,8 %). Gegenüber der Fernwärme betrachtet, und je nach Einbindung von Solarthermie, lassen sich nach der Modernisierung die Energiekosten um bis zu 1.096 Euro pro Jahr (40,7 %) senken – inkl. Einberechnung einer Preissteigerung über 20 Jahre.

Wir beraten Sie gerne!


Zeit für Neues!

Fürs Heizen wird hierzulande zu viel Energie verbraucht. Denn Millionen von Heizungsanlagen in deutschen Kellern sind wahre „Oldies“ – und sind ineffizient, verheizen also viel mehr Energie als eigentlich nötig. In Zahlen:

  • Etwa 85 Prozent des Energieverbrauchs in deutschen Privathaushalten werden für Heizung und Warmwasser eingesetzt.
  • Über die Hälfte der Heizungsanlagen in Deutschland wurden vor 1997 installiert.
  • Ein Drittel der CO2-Emissionen entsteht durch Heizung und Warmwasser.

 

Das ist nicht nur schlecht fürs Klima, sondern reißt auch ein tiefes Loch in unsere Geldbeutel: Allein 2013 gaben deutsche Privathaushalte rund 53,7 Milliarden Euro für Wärmeenergie aus. Es wird also höchste Zeit für eine „Wärmewende“ in vielen deutschen Kellern.

Welche Möglichkeiten habe ich?

Zum Beispiel können Sie Ihre alte Öl- oder Gasheizung durch einen modernen Öl- und Gas-Brennwertkessel  ersetzen. Diese sind deutlich sparsamer – und ihr Einbau rechnet sich dank der geringeren Energiekosten oft schon nach ein paar Jahren. Gleichzeitig schonen sie das Klima.

Und wenn ich mehr fürs Klima tun will?

Effizient ist gut, erneuerbar ist besser: Wenn Sie den Ausstoß von Treibhausgasen komplett vermeiden wollen, dann stellen Sie Ihre Heizungsanlage auf erneuerbare Energien um. Denn mit einem Biomassekessel, einer Wärmepumpe oder einer Solarthermieanlage heizen Sie nicht nur besonders umweltfreundlich, Sie machen sich auch unabhängig von Öl und Gas und deren Preisentwicklung.


Förderzuschüsse „Altersgerecht Umbauen“

Nachdem die finanziellen Mittel des KfW-Investitionszuschussprogramms Nr. 455 „Altersgerecht Umbauen“ bereits im Sommer 2016 voll ausgeschöpft waren, können nun wieder Zuschüsse beantragt werden. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit erhöht die Zuschüsse für die Barrierereduzierung auf 75 Mio. Euro für das Jahr 2017.

Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf dem KfW - Zuschussportal oder über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002 erhältlich.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch auf der Internetseite der KfW (Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss)

Zum Download: Das KfW Merkblatt und die technischen Mindestanforderungen

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Heizungswartung

Vorsorge ist bekanntermaßen besser als Nachsicht! Schließlich ist nichts ärgerlicher, als wenn im Winter die Heizung ausfällt. Daher empfehlen wir, bevor die Heizsaison richtig beginnt, eine Wartung Ihrer Heizungsanlage.

Heizungswartung, Heizung, Warmwasser, Wartung

Denn über den Winter ist eine Heizung oft mehr als 3.500 Stunden in Betrieb. Eine regelmäßige Wartung der Heizung ist zwar keine Pflicht, aber dennoch sehr ratsam. Sowohl beim Material als auch bei der Elektronik hinterlässt der Dauerbetrieb genau wie beim Auto seine Spuren. Trotzdem lassen nur wenige Haushalte ihre Heizung regelmäßig warten. Dabei macht sich das bezahlt: eine richtig eingestellte und gewartete Heizung kann Energie einsparen.


Neue Förderung ab 1. August 2016: 30 % Zuschuss bei Heizungsoptimierung

Das Bundeswirtschaftsministerium bezuschusst den Einbau effizienter Pumpen und die Optimierung der Heizungsanlage. 30 Prozent der Ausgaben werden dem Hausbesitzer erstattet.

Förderung VdZ

© VdZ - www.vdzev.de

Das wird gefördert:

  • Der Austausch von Pumpen
  • Die Optimierung der Heizungsanlage durch den hydraulischen Abgleich

Wie funktionierts?:

  • Sie müssen sich bereits vor Maßnahmenbeginn auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registrieren. Dort erhalten Sie eine Vorgangsnummer. Nach der Umsetzung der Maßnahmen kann auf dem BAFAPortal ein Antragsformular ausgefüllt werden, das anschließend mit den notwendigen Unterlagen an das BAFA geschickt wird – eine Kopie der Rechnung ist dafür ausreichend.

So bleibt Ihr Keller trocken

Noch nie waren die Schäden durch Überschwemmungen und Rückstau so hoch wie jetzt. Die aktuellen Klimaveränderungen – plötzliche, sintflutartige Regenfälle erfordern es, Rückstau jetzt zu thematisieren.

Wie entsteht ein Rückstau?

Bei starkem Regen wie bei einem Gewitter kann sich das Kanalnetz in kurzer Zeit bis zur Straßenoberkante – der so genannten Rückstauebene füllen.

Das Wasser verteilt sich dann in allen Rohren und Räumen, die es ungehindert erreichen kann. Folge ist, dass Keller mit ungesicherten Abflüssen überschwemmt werden.

 

So schützen Sie Ihr Haus:

 

Entwässerungsanlagen wie Bodenabläufe, Waschmaschinen, Waschbecken, Duschen oder WC , die unterhalb der Rückstauebene liegen, müssen wirkungsvoll und dauerhaft gegen Rückstau geschützt sein. Dies geschieht entweder mit Rückstauverschlüssen oder Hebeanlagen.

 

Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne!


Handwerkerkosten sind steuerlich absetzbar

Handwerkerkosten können als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden.

Das Finanzamt erstattet 20 % der Lohnkosten zurück. Maximal können pro Jahr und Haushalt Lohnkosten in Höhe von 6.000 € steuerlich geltend gemacht werden. Das entspricht einer Steuerersparnis von 1.200 €.

 

Um die Steuererspanis in Anspruch nehmen zu können, braucht der Hauseigentümer eine detaillierte Rechnung, auf der Lohnkosten extra ausgewiesen sein müssen.

Weiterhin muss der Auftraggeber nachweisen, dass er den Handwerker per Banküberweisung bezahlt hat. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.


Jetzt Ölheizung modernisieren und Zuschuss kassieren!

Wer sich jetzt für eine neue Öl-Brennwertheizung entscheidet, profitiert von hohen Zuschüssen:

Bis zu 3.200,– Euro sind drin, wenn Sie staatliche Fördermittel mit der neuen Aktionsprämie von „Deutschland macht Plus!“ kombinieren. Und es kommt noch besser: Mit der neuen Heizung sparen Sie zukünftig jede Menge Heizöl und verringern dauerhaft Ihre Heizkosten.

Sichern auch Sie sich den Zuschuss - Wir beraten Sie gerne! Mehr Informationen auch unter:

Quelle: IWO ( Institut für Wärme und Öltechnik ) - www.zukunftsheizen.de


Heizen, Bauen, Energie: Worauf Verbraucher 2016 achten müssen

Eine gute Zusammenfassung aller wichtigen Änderungen für Verbraucher im Jahre 2016 in Bezug auf Heizen, Bauen und Energie:


Wesentliche Änderungen der EnEV ab 1. Januar 2016

Wesentliche Änderungen der EnEV ab 1. Januar 2016

Häuslebauer aufgepasst! Zum Jahreswechsel ändern sich die Mindestanforderungen für Neubauten. Die wichtigsten Änderungen können sie der Grafik entnehmen.

 

Gern beraten wir Sie weitergehend darüber.


Kalte Jahreszeit naht!

Wer bei Wind, Regen und Schnee gemütlich im Warmen sitzen möchte, sollte dafür sorgen, dass sein Haus gut vorbereitet ist. Dazu gehört es, die Heizung vom Fachmann durchchecken zu lassen, wenn dies noch nicht geschehen ist.

Gerne überprüfen wir Ihre Anlage und führen für Sie eine Wartung durch.


Wir freuen uns auf Ihren Anruf!


Neue Heizsysteme von Buderus

Kennen Sie schon die neuen Heizgeräte von Buderus? Hier erfahren sie mehr darüber:


Novellierung EWärmeGesetz Baden-Württemberg verabschiedet

Wer ab 1. Juli 2015 in Baden-Württemberg seine Heizung erneuert muss mindestens 15 Prozent des Heizwärmebedarfs mit erneuerbaren Energiequellen decken, oder die Energieeffizienz seines Bestandsgebäudes mit sonstigen anerkannten Maßnahmen steigern.

Sie möchten eine Heizungssanierung durchführen? Lassen Sie es uns wissen.

Gerne können Sie mit uns einen unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren.


5 Jahre Systemgarantie*

Lassen Sie Ihre Heizungsanlage modernisieren und profitieren Sie noch heute von der 5 jährigen Systemgarantie von Buderus.


Weniger Energiekosten, mehr Qualität, mehr Komfort:

Systemtechnik von Buderus bietet Ihnen ein Plus nach dem anderen!

 

Die 5 Jahre Systemgarantie ist:

 

umfassend: beinhaltet alle Komponenten Ihres neuen Buderus Heizsystems.

einfach: gültig mit dem Buderus Garantie-Zertifikat, das Sie von Ihrem Heizungsfachpartner erhalten.

sicher: umfasst die Kosten für Material und Arbeitszeit – für volle 5 Jahre ab Einbaudatum durch Ihren Heizungsfachbetrieb.

schnell: Dank der bequemen Registrierung auf www.buderus.de oder über die kostenfreie Hotline für Systemgarantie ist die Abwicklung noch einfacher, sollte der Garantiefall tatsächlich eintreten.

typisch Buderus: Ihr Sorglos-Paket!


Mit System in die Zukunft.

 

Eine Heizung erzeugt Wärme – das spüren Sie sofort. Und damit Sie auch langfristig positive Effekte spüren, sollte diese Wärme möglichst effizient produziert werden: wie im Buderus System. Denn hier sind alle Komponenten so perfekt aufeinander abgestimmt und miteinander vernetzt, dass die Wärme optimal gesteuert und verteilt wird. Das reduziert nicht nur den Energieverbrauch, sondern auch die CO2-Emissionen. Und weil die Zukunft den erneuerbaren Energien gehört, bietet Buderus schon heute ausgereifte regenerative Lösungen, die sich nahtlos in klassische Heizsysteme einbinden lassen.



* Die Garantie besteht unabhängig von gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen
gegenüber dem Verkäufer. Weitere Informationen entnehmen Sie den Systemgarantie-
Bedingungen. Die Systemgarantie gilt für Systeme mit Einbaudatum ab 01.03.2013.

 

© Buderus - www.buderus.de


Meistertitel

Unser Sohn Julian Lindenmaier hat soeben seinen Meisterbrief ausgehändigt bekommen. Nochmal Herzlichen Glückwunsch auch auf diesem Weg.


Edit:

Hier die Meldung dazu - Südwestpresse


Altersgerechter Badumbau

Sie möchten Ihr Bad altersgerecht renovieren lassen? Dann lassen Sie sich den Investitionszuschuss der KFW nicht entgehen. Mehr Informationen unter:

Wir beraten Sie gerne!