Handwerkerkosten sind steuerlich absetzbar

Handwerkerkosten können als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden.

Das Finanzamt erstattet 20 % der Lohnkosten zurück. Maximal können pro Jahr und Haushalt Lohnkosten in Höhe von 6.000 € steuerlich geltend gemacht werden. Das entspricht einer Steuerersparnis von 1.200 €.

 

Um die Steuererspanis in Anspruch nehmen zu können, braucht der Hauseigentümer eine detaillierte Rechnung, auf der Lohnkosten extra ausgewiesen sein müssen.

Weiterhin muss der Auftraggeber nachweisen, dass er den Handwerker per Banküberweisung bezahlt hat. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.