Mit dem überarbeiteten Klimapaket der Bundesregierung ändern sich auch die Bestimmungen für Hauseigentümer erheblich. Die neuen Regeln verteuern die Energiekosten unsanierter Gebäude mit fossilen Heizungen und verbilligen gedämmte Häuser, die erneuerbare Energien nutzen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Bei Heizungen auf Basis fossiler Energien werden sich die Energiekosten durch den geplanten CO2-Preis künftig deutlich erhöhen.
Ein zentrales Element des Klimapakets ist eine höhere CO2-Bepreisung. Für 2021 ist ein Einstieg mit einem Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 für Kraft- und Brennstoffe des Verkehrs- und des Gebäudebereichs vorgesehen. Das entspricht im Jahr 2021 einem Aufschlag von rund 79 Euro pro 1.000 Liter Heizöl, hat die Fachzeitschrift „Gebäudeenergieberater“ ausgerechnet. Der CO2-Preis steigt 2022 auf 30 Euro pro Tonne CO2, 2023 auf 35 Euro, 2024 auf 45 Euro und 2025 auf 55 Euro.
Energetische Sanierung steuerlich abschreiben ist nun möglich!
Neben der Verteuerung fossiler Heizungen wird die Förderung für energetische Sanierungen ausgebaut: Einer von mehreren neuen Förderbausteinen ist die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen: Wer seit dem 1. Januar 2020 seine Heizungsanlage erneuert, Fenster austauscht, die Gebäudehülle dämmt oder eine Lüftungsanlage einbaut, darf 20 Prozent von bis zu 200.000 Euro Kosten, maximal 40.000 Euro, über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer absetzen.
Am 1. Januar 2020 ist auch die Austauschprämie für alte Ölheizungen in Kraft getreten. Mit der Prämie übernimmt das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis zu 45 Prozent der Investitionskosten, wenn bei einem Kesseltausch ein klimafreundlicheres Modell auf der Basis erneuerbarer Energien eingebaut wird. Wer seine Ölheizung etwa durch eine Wärmepumpe oder eine Biomasseanlage ersetzt, erhält den Zuschuss in voller Höhe. Für eine Erdgas-Hybridheizung mit einem erneuerbaren Anteil von mindestens einem Viertel – beispielsweise über die Einbindung von Solarthermie – gibt es einen Investitionszuschuss von 40 Prozent.
Auch für effiziente und klimafreundliche Heizungen, die keine alte Ölheizung ersetzen, gibt es Investitionszuschüsse des BAFA: 35 Prozent für Heizungen, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden, 30 Prozent für Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 Prozent und 20 Prozent für Gas-Brennwert-heizungen, die auf die spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind. Neue Ölheizungen werden überhaupt nicht mehr gefördert. Bei allen Maßnahmen ist ein hydraulischer Abgleich der neuen Heizung eine Fördervoraussetzung. In finanzieller Hinsicht sind die BAFA-Gelder jetzt genauso attraktiv wie die neue steuerliche Abschreibung. Je nach individuellem Steuersatz können aber Unterschiede zu Tage treten.
Hauseigentümer sollten bedenken, dass Heizungen auf Basis fossiler Energien künftig durch die CO2-Steuer im Betrieb deutlich teuer werden. Erneuerbare Heizungen, die weniger oder kein CO2 ausstoßen, sind davon geringer oder nicht betroffen und erhalten bei der Anschaffung sogar eine deutlich bessere Förderung. „Die Zeit ist nun reif für klimafreundlichere Heizungen“.