Die Novelle zum GEG (Gebäude Energiegesetz) wurde am 08.09.2023 vom Bundestag verabschiedet.
Das GEG wird mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnt.
Daraus resultieren Stichtage für das Inkrafttreten der 65%-EE-Pflicht für Gebäudebesitzer.
· Stichtag 01.01.24 für alle Neubauten
· Stichtag 30.06.26 für Gemeinden > 100 000 Einwohner
· Stichtag 30.06.28 für Gemeinden < 100 000 Einwohner
Ab den Stichtagen greift die 65%-EE-Pflicht (Erneuerbare Energien). Damit wird vorgeschrieben, dass 65% der Energie zur Wärmebereitstellung in Gebäuden aus erneuerbaren Quellen kommen muss. Der Gebäudebesitzer kann die Technologie beziehungsweise Kombinationen von Heiztechniken wählen, die explizit als Erfüllungsoption vorgesehen sind, oder mit denen nach DIN-V 18599: 2018-09 die 65%-EE- Pflicht erfüllt wird.
geschlossen wurde und die bis zum Ablauf des 18. Oktobers 2024 zum Zwecke der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt werden (§ 71 Abs. 12), müssen keinerlei weitere Auflagen erfüllen – weder jetzt noch in Zukunft.